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Die Hilfsorganisationen in der Bundesarbeitsgemeinschaft setzen sich seit den befürwortenden Signalen des European Resuscitation Councils (ERC) Mitte 1998 mit der Umsetzung einer
adaequaten und zugleich verantwortlichen Ausbildung von Ersthelfern und eigenen Sanitätshelfern in Frühdefibrillation auseinander. Unter dem Leitspruch:
Dem Überleben eine größere Chance geben durch den Schock für’s Leben!
wurden erste Konzepte bereits Mitte 1999 entwickelt und führten im Dezember 1999 zu den “Gemeinsamen Grundsätzen zur Frühdefibrillation durch Laien”, die eine Grundlage für den Aufbau eines
qualifizierten Dozenten- und Lehrkräftepools darstellten.
Das Thema Frühdefibrillation wird weltweit unter verschiedenen Aspekten diskutiert und mit wissenschaftlichen Untersuchungen erforscht, um die Überlebenschancen zu erhöhen. Hierbei wird zunehmend deutlich, dass die
frühe Defibrillation durch Ersthelfer nicht isoliert, sondern als Ergänzung der klassischen Herz-Lungen-Wiederbelebung betrachtet werden muss. Mit den Gemeinsamen Grundsätzen bewegen sich die Hilfsorganisationen und
die in ihrem Auftrag tätig werdenden Lehrkräfte im Kontext der internationalen und nationalen Erkenntnisse und Empfehlungen.
Während die erste Fassung der Gemeinsamen Grundsätze zunächst von den für das Personal im Rettungsdienst gegebenen Empfehlungen geprägt waren, zielt die Ende Juni 2003 beratene aktualisierte (dritte) Fassung - unter
dem Titel “Gemeinsame Grundsätze zur Aus- und Fortbildung von Ersthelfern in Frühdefibrillation” - ausschließlich auf die Aus- und Fortbildung von Ersthelfern ab, als der ursprünglichen Aufgabe der in
der BAGEH zusammenarbeitenden ausbildenden Hilfsorganisationen. Ersthelfer i. S. dieser Grundsätze sind Personen, die eine 16-stündige Erste-Hilfe-Ausbildung abgeschlossen haben oder anstreben. Vor diesem
Hintergrund wurden die Lernziele überprüft und unterschiedliche Lehrgangsangebote in den Kontext der jeweils zu erwartenden Teilnahmevoraussetzungen gestellt.
Über die Ausbildung von Ersthelfern hinausgehende, anderweitig geregelte Zuständigkeiten, insbesondere für die jeweiligen Geräte einzelner Hersteller im
Rahmen der Produkthaftung und/oder für die Einweisung von Gerätebeauftragten gemäß Medizinproduktegesetz bzw. Medizinprodukte-Betreiberverordnung oder
für die Aus- und Fortbildung des Personal im Rettungsdienst, sind nicht Gegenstand dieser Gemeinsamen Grundsätze.
Stellungnahmen und Empfehlungen zur Ausbildung von Ersthelfern
Publikationen zum Thema
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Weitere Informationsquellen
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