Wer wir sind und was wir tun
Was wir tun
Wer wir sind
Die "Bundesarbeitsgemeinschaft Erste Hilfe" wurde 1988 von den vier Hilfsorganisationen Arbeiter-Samariter-Bund e.V., Deutsches Rotes Kreuz e.V., Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. und Malteser Hilfsdienst e.V.
gegründet. 1994 wurde die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft e.V. einbezogen.
Die BAGEH bezweckt eine vertrauensvolle Zusammenarbeit aller an der Ausbildung der Bevölkerung in erster Hilfe beteiligten Organisationen, um die Ausbildung fachlich/inhaltlich dem jeweiligen Stand der medizinischen
Wissenschaft anzupassen, die Einheit der Lehre sicher zu stellen und die Qualität der Ausbildung durch zeitgemäße Lehrmethoden und diesen entsprechende didaktische Möglichkeiten aufrecht zu erhalten. Die BAGEH hat
sich weiterhin die Pflege und Stärkung des Bewusstseins in der Bevölkerung hinsichtlich der Notwendigkeit und Bedeutung der Ersten Hilfe durch Laien zur Aufgabe gemacht (z. B. Initiierung des Erste-Hilfe-Tages).
Zu nach Bedarf einberufenen Versammlungen werden Experten zur ersten Hilfe sowie Vertreter von Ministerien, weiteren Behörden sowie sonstigen Organisationen und Vereinigungen, die sich mit Fragen der ersten Hilfe
befassen, eingeladen.
Die BAGEH ist heute die anerkannte Organisationsform der in Sachfragen und Anliegen der ersten Hilfe erfolgreich praktizierten Zusammenarbeit der ausbildenden Hilfsorganisationen in Deutschland. Sie ist daher Ziel
der Ansprache und Sprachrohr gemeinsam zu vertretender Interessen in Sachen "erste Hilfe".
Die fünf Mitgliedsorganisationen wechseln sich jährlich in der Federführung ab. Der Vorsitz wird vom Bundesarzt der jeweiligen Organisation wahrgenommen. Im Jahr 2004 liegt der Vorsitz bei den Maltesern, in der
Reihenfolge des Alphabets gefolgt vom ASB 2005, der DLRG 2006 und dem DRK 2007 und den Johannitern 2008.
Geschäftsordnung der BAGEH [29 KB]
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Was wir tun
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Erste Hilfe hat u. a. folgende Aufgaben
- Beratung und Abstimmung in allen Aufgabenbereichen der Ersten Hilfe, insbesondere bei Fragen von grundsätzlicher Bedeutung.
- Pflege und Stärkung des Bewusstseins in der Bevölkerung hinsichtlich der Notwendigkeit und Bedeutung der Ersten Hilfe durch Laien, insbesondere durch die Initiierung und
Durchführung langfristiger Aufklärungsmaßnahmen.
- Ausarbeitung von Stellungnahmen und Empfehlungen für die bei Bund, Ländern und Gemeinden sowie bei Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts mit der
Ausbildung der Bevölkerung in Erster Hilfe befassten Behörden und Organe.
- Zusammenarbeit in zentralen Angelegenheiten mit Bund, Ländern und Gemeinden sowie sonstigen - mit der Ersten Hilfe befassten - öffentlichen Rechtsträgern.
- Aufnahme und Pflege des Kontaktes mit anderen Organisationen und Vereinigungen des Gesundheitswesens, die sich z. B. mit der Erarbeitung wissenschaftlicher Empfehlungen
befassen, insbesondere mit dem Deutschen Beirat für Erste Hilfe und Wiederbelebung.
- Mitwirkung in Fachorganisationen, Verbänden und anderen Vereinigungen, soweit Aufgabengebiete der BAGEH berührt werden.
- Zusammenwirken der in der BAGEH vertretenen Organisationen und Persönlichkeiten bei besonderen Anlässen.
- Sonstige Aufgaben von grundsätzlicher Bedeutung, die in den Bereich der Ersten Hilfe fallen.

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