Wer wir sind und was wir tun

 

Wer wir sind

Die "Bundesarbeitsgemeinschaft Erste Hilfe" wurde 1988 von den vier Hilfsorganisationen Arbeiter- Samariter-Bund e.V., Deutsches Rotes Kreuz e.V., Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. und Malteser Hilfsdienst e.V. gegründet. 1994 wurde die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft e.V. einbezogen.

Die BAGEH strebt eine vertrauensvolle Zusammenarbeit aller an der Ausbildung der Bevölkerung in Erster Hilfe beteiligten Organisationen an, um die Ausbildung fachlich/inhaltlich dem jeweiligen Stand der medizinischen Wissenschaft anzupassen, die Einheit der Lehre in den Organisationen sicher zu stellen und die Qualität der Ausbildung durch jeweils zeitgemäße Lehrmethoden aufrecht zu erhalten. Die BAGEH hat sich weiterhin die Pflege und Stärkung des Bewusstseins in der Bevölkerung zur Notwendigkeit und Bedeutung der Ersten Hilfe durch Laien zur Aufgabe gemacht.

Neben regelmäßig erfolgenden Treffen von Bundesärzten und Ausbildungsverantwortlichen der Mitgliedsorganisationen werden gesonderte Versammlungen nach Bedarf einberufen, um mit Experten zur Ersten Hilfe sowie Vertretern der Mitwirkungsorganisationen wie Ministerien, weiteren Behörden sowie weiteren Organisationen und Vereinigungen, die sich mit Fragen der ersten Hilfe befassen, jeweils aktuelle Themen zu besprechen und zur Weiterentwicklung der Ersten Hilfe in Deutschland beizutragen.

Der Vorsitz wird abwechselnd vom jeweiligen Bundesarzt einer der Mitgliedsorganisationen wahrgenommen.

2011

Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft

2012

Deutsches Rotes Kreuz

2013

Johanniter-Unfallhilfe

2014

Malteser Hilfsdienst

2015

Arbeiter-Samariter-Bund


Was wir tun

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Erste Hilfe hat u. a. folgende Aufgaben

  • Beratung und Abstimmung in allen Aufgabenbereichen der Ersten Hilfe, insbesondere bei Fragen von grundsätzlicher Bedeutung.
  • Pflege und Stärkung des Bewusstseins in der Bevölkerung hinsichtlich der Notwendigkeit und Bedeutung der Ersten Hilfe durch Laien, insbesondere durch die Initiierung und Durchführung langfristiger Aufklärungsmaßnahmen.
  • Ausarbeitung von Stellungnahmen und Empfehlungen für die bei Bund, Ländern und Gemeinden sowie bei Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts mit der Ausbildung der Bevölkerung in Erster Hilfe befassten Behörden und Organe.
  • Zusammenarbeit in zentralen Angelegenheiten mit Bund, Ländern und Gemeinden sowie sonstigen - mit der Ersten Hilfe befassten - öffentlichen Rechtsträgern.
  • Aufnahme und Pflege des Kontaktes mit anderen Organisationen und Vereinigungen des Gesundheitswesens, die sich z. B. mit der Erarbeitung wissenschaftlicher Empfehlungen befassen, insbesondere mit dem Deutschen Beirat für Erste Hilfe und Wiederbelebung.
  • Mitwirkung in Fachorganisationen, Verbänden und anderen Vereinigungen, soweit Aufgabengebiete der BAGEH berührt werden.
  • Zusammenwirken der in der BAGEH vertretenen Organisationen und Persönlichkeiten bei besonderen Anlässen.
  • Sonstige Aufgaben von grundsätzlicher Bedeutung, die in den Bereich der Ersten Hilfe fallen.